Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
Unsere Förderschule nimmt am
Projekt: "Gib Gewalt keine Chance" - vom Schulförderverein organisiertes umfangreiches Schulprojekt.
Den toll geschmückten Osterbrunnen am Rathaus kann jeder bewundern. Fleißig bemalen unsere Schüler Ostereier und stellen anderen Osterschmuck her. Mit schönen Liedern zur Osterzeit gestalten unsere Schüler der Klassen 1-4 den Brunnen.
Auch die Bewohner der Seniorenresidenz "Elbblick" erfreuen wir mit dem Schmücken der Außenanlage und fröhlichen Liedern.