Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
Unsere Förderschule nimmt am
Projekt: "Gib Gewalt keine Chance" - vom Schulförderverein organisiertes umfangreiches Schulprojekt.
Das Lesen können nimmt bei uns eine zentrale Rolle ein. Wir führen eine Schülerbibliothek, gehen regelmäßig in die Bibliothek Heidenau, organisieren Lesewettbewerbe in unserer Schule und nehmen auch an zentralen Wettbewerben teil. Bücher lesen und sich darüber austauschen gehört bei uns zum Unterricht.