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Schulelternrat

Der Schulelternrat setzt sich aus den gewählten Klassenelternräten und deren Stellvertretern zusammen und wählt alle zwei Jahre einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter.

 

Der Schulelternratsvorsitzende hat analog zum Klassenelternrat folgende Aufgaben:

  • Ansprechpartner für Schulleitung, Lehrkräfte und Eltern

  • Durchführung der Sitzung des Schulelternrates

 

An den Sitzungen des Schulelternrates nimmt die Schulleitung nur nach Einladung teil.

 

Aufgaben des Schulelternrates:

  • gestaltet das Schulleben aktiv mit

  • ist Ansprechpartner für Eltern bei Fragen und Problemen

  • arbeitet an den Lösungen von Problemen mit

  • informiert die Eltern über das aktuelle Geschehen

  • aktiviert die Elternschaft zur Teilnahme an Projekten und Schulveranstaltungen

  • wählt die Elternvertreter für Schulkonferenz