Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
Unsere Förderschule nimmt am
Projekt: "Gib Gewalt keine Chance" - vom Schulförderverein organisiertes umfangreiches Schulprojekt.
Wir haben einen sehr schönen Schulgarten, sogar mit einer Wetterstation. Besonders die Schüler der Klassen 1-6 können hier die Früchte ihrer Arbeit ernten. Vieles bauen wir an:
Zucchini
Radieschen
Möhren
Kartoffeln
Kürbis
Erdbeeren
Beeren
Kräuter, die dann auch im Hauswirtschaftsunterricht verwertet werden