Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
Unsere Förderschule nimmt am
Projekt: "Gib Gewalt keine Chance" - vom Schulförderverein organisiertes umfangreiches Schulprojekt.
Eine große Vitrine mit Pokalen und Urkunden zeugen von unseren vielen erfolgreichen Teilnahmen an Sportwettkämpfen (Schwimm-, Leichtathletik-, Tischtennis und Fußballwettkämpfe) außerhalb unserer Schule. Hochsprung mit Musik ist bei uns Tradition für die Unterstufe und für die Oberstufe. Jedes Schuljahr gibt es ein Sportfest und einen Sporttag.