Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
Unsere Förderschule nimmt am
Projekt: "Gib Gewalt keine Chance" - vom Schulförderverein organisiertes umfangreiches Schulprojekt.
Jedes Kind, das an unserer Schule nach Diagnostik für den Förderschwerpunkt Lernen lernt, erhält einen individuellen Förderplan. Dieser wird mit den Eltern in einem Einzelgespräch erörtert und in kürzeren Zeitabschnitten dem jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes angepasst.