Schulelternrat

Der Schulelternrat setzt sich aus den gewählten Klassenelternräten und deren Stellvertretern zusammen und wählt alle zwei Jahre einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter.

 

Der Schulelternratsvorsitzende hat analog zum Klassenelternrat folgende Aufgaben:

 

An den Sitzungen des Schulelternrates nimmt die Schulleitung nur nach Einladung teil.

 

Aufgaben des Schulelternrates: